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Herstellergarantie von Electrolux
Erfahren Sie jetzt alles wichtige über unsere Herstellergarantie von Electrolux und verwenden Sie Ihr neues Gerät von Anfang an problemlos.
Electrolux Herstellergarantie
- Kostenlose Reparatur, falls Ihr Hausgerät durch einen Funktionsdefekt ausfällt
- Anspruch auf ein Ersatzgerät, sollte Ihr Haushaltsgerät nicht repariert werden können
- Deckt die Kosten für Transport sowie den Anschluss vor Ort
- Netzwerk mit authorisierten Partnern, die Sie jederzeit unterstützen
- Service durch erfahrene und speziell geschulte Techniker
- Original Ersatzteile von Zanussi
- Telefonischer Kundenservice
Mehr Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Garantiebedingungen finden Sie hier. Registrieren Sie Ihr Produkt für eine einfachere spätere Garantieabwicklung.
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- Reibungslosere Bedienung und Unterstützung
- Einfachen Zugang zu Ihren Betriebsanleitung
- Erhalten Sie Sonderangebote zu Ihren Produkten und weitere Preisnachlässe
Beruhigend - die Electrolux Herstellergarantie
Als Hersteller qualitativ hochwertiger Haushaltsgeräte gehen wir keine Kompromisse in Bezug auf die Qualität unserer Produkte ein. Die zweijährige Herstellergarantie schützt Ihr Gerät daher vor möglichen Produktionsmängeln. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Haushaltsgerät von Electrolux über viele Jahre sorgenfrei nutzen können.
Electrolux Garantiebedingungen
Garantiebedingungen Österreich, Stand Oktober 2026
Die Electrolux Austria GmbH beglückwünscht Sie zum Erwerb eines Haushaltsgroßgerätes aus unserem Konzern.
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Verbraucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes von einem Unternehmer (Händler) in Österreich im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche Rechte einschließlich der Mindestverlängerung um 12 Monate für gesetzliche Gewährleistungsansprüche bei Produkten, die während der ursprünglichen gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemäß den nationalen Rechtsvorschriften repariert wurden (was bedeutet, dass diese Mindestverlängerung auf Produkte beschränkt ist, die im Rahmen von Kaufverträgen erworben wurden, die nach dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden).
Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich und diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Diese Garantie räumt dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein.
Für das von Ihnen erworbene Gerät gewähren wir eine Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Die von uns gewährte Garantiedauer beträgt grundsätzlich 24 Monate, zuzüglich 12 Monaten für das gesamte Gerät, sofern es im Rahmen dieser Herstellergarantie repariert wird (unabhängig davon, ob diese Reparatur während der Garantiezeit von uns oder von einem anderen Reparaturunternehmen durchgeführt wurde), und beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde.
2. Einbaugeräte aus dem sogenannten Partner- oder Exclusiv Sortiment verfügen über eine Herstellergarantie von 60 Monaten. Freistehende Geräte aus dem Exclusiv Sortiment verfügen ebenfalls über eine Hersteller Garantie von 60 Monaten. Eine eventuelle Verlängerung geht aus den Geräteunterlagen hervor bzw. finden Sie Details dazu in den online abrufbaren Katalogen auf unserer Homepage.
3. Bei gewerblicher oder gleichgesetzter Nutzung beträgt die Garantiedauer für Ihr Hausgerät sechs (6) Monate. Für die Inanspruchnahme einer kostenlosen Garantieleistung ist unbedingt die Rechnung oder der Kaufbeleg vorzulegen.
4. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen. Keine Garantie wird gewährt:
- auf leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff) und Verschleißteile (z.B. Leuchtmittel, Keilriemen, Kohlebürsten);
- bei Mängel von nicht-funktionalen oder dekorativen Teilen, welche für die Gebrauchs- und/oder Werttauglichkeit des Gerätes unerheblich sind (z.B. Farbunterschiede, Kratzer etc);
- bei Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung und Bedienung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen (z.B. unsachgemäßer Geräteanschluss, falsche Netzspannung, unzureichende Be- und Entlüftung, mangelnde Pflege und/oder Wartung) und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, und/oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen wurden, die keine Originalteile sind;
- bei Schäden oder Mängel welche durch unsachgemäßen Aufstellungsort des Gerätes entstanden sind;
- bei Schäden oder Mängel welche durch chemische oder elektrochemische Reaktionen des Wassers hervorgerufen wurden (z.B. Rost, Korrosion, Kalkablagerungen).
5. Sollte unserem in Österreich gekauften Gerät eine längere Garantiedauer als die dzt. gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zugestanden werden, bitten wir Sie unbedingt unsere Unterlagen aufbewahren, aus denen die Länge der Garantiedauer hervorgeht. Es gelten ausschließlich Garantieverlängerungen, welche von der Electrolux Austria GmbH in Österreich gewährt wurden.
6. Sollte eine Reparatur während der Garantiezeit aus o.a. Punkten kostenpflichtig sein, so ist der Beauftragende des Kundendiensteinsatzes auch der Zahlungspflichtige, falls nicht vom Beauftragenden vorab mit dem Endverbraucher eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Die Garantiezusage umfasst die Behebung von Schäden oder Mängeln am Gerät innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Schadens oder Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen.
8. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten durchgeführt. Vorort muss das Gerät für uns zugänglich sein. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
9. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf, abgesehen von der oben genannten Verlängerung um 12 Monate für ein Gerät, das während der ursprünglichen Garantiezeit gemäße diesen Garantiebedingungen repariert wurde. Die gesetzliche Mindestdauer der Gewährleistung wird hierbei nicht eingeschränkt.
10. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
Werden in Österreich gekaufte Geräte ins Ausland verbracht, so haftet der Endverbraucher für die technischen (z.B. Netzspannung, Frequenz, Gasarten- und Drücke, Klima- und Umweltbedingungen) und gesetzlichen (z.B. Zulassung) Voraussetzungen. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes wohin das Gerät verbracht wird, sofern wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Name und Anschrift des Garantiegebers:
Electrolux Austria GmbH
Europaring F15 202
2345 Brunn am Gebirge
Sitz der Gesellschaft: Brunn am Gebirge
Firmenbuch: Wr. Neustadt FN 98903x
UID-Nr.: ATU14758207
Stand: Oktober 2026